Europarechtskonforme Anpassung der nationalen Regelungen des Vorsteuerabzuges auf Leistungen eines Istversteuerers
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, wie die nationalen Regelungen des Vorsteuerabzuges auf Leistungen eines Istversteuerers im Sinne des § 20 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) angesichts des EuGH-Urteils vom 10. Februar 2022 (Rechtssache C-9/20) europarechtskonform angepasst werden können, und welche Art der Anpassung hält die Bundesregierung für besonders sinnvoll?