Europarechtliche Zulässigkeit eines weiteren Aufschubs der Anwendung von § 2b UStG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wäre es aus Sicht der Bundesregierung mit dem Europarecht bzw. mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar, wenn die Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes über den 1. Januar 2023 hinaus verlängert werden würde, und welche rechtlichen Konsequenzen könnte eine europarechtswidrige Verlängerung der Übergangsfrist für den Steuerpflichtigen zur Folge haben?