Europarechtliche Öffnung des Bereichs der Hausmüllentsorgung für gewerbliche Sammlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung den Bereich der Entsorgung von Haushaltsabfällen europarechtlich nicht für als der kommunalen Daseinsvorsorge vorbehalten, sondern als zwingend für gewerbliche Sammlungen zu öffnen?