Europäischer Rat in Athen am 6. Dezember 1983 (G-SIG: 10000757)
Einhaltung des Finanzrahmens der eigenen Einnahmen der EG, insbesondere der 1-v.H.-Mehrwertsteuergrenze, Einschränkung der strukturellen Überschußproduktion im Agrarbereich, Wiederbelebung der EG durch die Entwicklung neuer, zukunftsgerichteter Politiken wie der Industriepolitik sowie für eine effizientere Nutzung der Mittel der Strukturfonds, Gesamtregelung der Strukturprobleme des europäischen Stahlmarktes, rascher Abschluß der Beitrittsverhandlungen mit Spanien und Portugal, ausgewogenere Verteilung der finanziellen Belastungen der Mitgliedstaaten