Europäischer Haftbefehls gegen den Chef des mongolischen Geheimdienstes Bat Kurts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Bundesregierung (insbesondere Bundesministerium der Justiz und Bundeskanzleramt) bekannt über die Gründe, die dazu geführt haben, dass Mitte September 2011 der vom Generalbundesanwalt erwirkte Europäische Haftbefehl gegen den Chef des mongolischen Geheimdienstes Bat Khurts aufgehoben sowie dieser freigelassen wurde und prompt in die Mongolei ausreiste, nachdem er aufgrund jenes Haftbefehls im September 2010 in London verhaftet, Ende Juli 2011 nach Deutschland ausgeliefert sowie am 4. August 2011 vom Generalbundesanwalt vor dem Kammergericht angeklagt worden war wegen Verschleppung und gefährlicher Körperverletzung, weil Bat Khurts den mongolischen Staatsangehörigen D. Enkhbat, im Mai 2003 aus Frankreich entführt, nach Deutschland verschleppt, mit Drogen betäubt, in einen Rollstuhl gefesselt durch die Kontrollen des Berliner Flughafens Tegel geschleust sowie in die Mongolei ausgeflogen haben soll, wo das Opfer inhaftiert, gefoltert sowie nach Haftentlassung gestorben ist, und wird die Bundeskanzlerin bei ihrem bevorstehenden Besuch in der nächsten Woche in der Mongolei, bei dem ein derzeit verhandeltes Lieferabkommen über „kritische Rohstoffe“ unterzeichnet werden soll und mit dem in den mongolischen Medien die überraschende Freilassung in Zusammenhang gebracht wird gegenüber der mongolischen Regierung darauf dringen, dass Bat Khurts nach Eröffnung des Hauptverfahrens am Kammergericht seiner Ladung zur Hauptverhandlung nachkommt?