Europäischen Zahlungsverkehr bürgerfreundlich gestalten
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Berücksichtigung spezifisch deutscher Umstellungsprobleme bei den Ratsverhandlungen zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, einheitliche Übergangsfristen von 48 Monaten, Erhalt bisheriger Kundenkennungen für inländische Überweisungen und des voraussetzungslosen Erstattungsrechts bei Lastschriften, Weiternutzung und gleichwertige Ablösung des elektronischen Lastschriftverfahrens ("ELV"); selbständige, rechtssichere und rechtzeitige Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen sowie transparente Gestaltung des Umstellungsprozesses, aktive Kundeninformation und Bereitstellung der erforderlichen Angebote durch die Kreditwirtschaft<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (inkl. ADD 1 bis ADD 3)<br /> (ADD 2 und ADD 3 in Englisch)<br /> KOM(2010) 775 endg.; Ratsdok. 18095/10 [BR-Drs 834/10]