Europäische Tierversuchsrichtlinie muss ethischem Tierschutz Rechnung tragen
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG und Feststellung wesentlicher Belange: Verankerung der ethischen Bewertung von Tierversuchen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und der Förderung der Verwendung von Alternativmethoden, Mindestharmonisierung bei Ermöglichung weitergehender Maßnahmen auf nationaler Ebene; bei Erfolglosigkeit keine Zustimmung zum Richtlinienentwurf, Einbeziehung des Bundestags in die Beratungen<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, Ratsdok. 15546/08. KOM(2008) 543 endg. (BR-Drs 873/08)