Europäische Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Schreiben der EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen, vom 1. März 2017, in dem sie die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, den Bundesminister der Finanzen und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales darüber informiert, dass die Kommission beschlossen hat, eine Änderung der europäischen Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die die Indexierung der Familienleistungen an das Lebenshaltungsniveau in den Aufenthaltsstaaten der Kinder ermöglichen würde, nicht einzuführen, und welche Auswirkungen hat dies auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen vom 10. Februar 2017?