Europäische Initiative zur Wohnraumversorgung von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Gewährleistung der in Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) enthaltenen Gleichheitsrechte, auch für Deutsche gegenüber den Menschen afrikanischer Abstammung vor dem Hintergrund der in der im September 2019 durch die im EUParlament mehrheitlich verabschiedeten Entschließung, zu der in den "Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa" enthaltenen Forderung, bei Menschen afrikanischer Abstammung für angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen, sicherzustellen (Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa – 2018/2899 RSP)?