Europäische Bürgerinitiative - Für mehr Bürgerbeteiligung in der EU
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Bedingungen für die Zulässigkeit einer Bürgerinitiative, Verfahren für die Europäische Kommission, Staffelung des Quorums, schnellstmögliche Anwendung, aktive Teilhabe junger Unionsbürger, Datenschutz, Zweckbindungsgrundsatz, Rechte der Organisatoren einer Bürgerinitiative, freie Sammlung von Unterstützungsbekundungen, umgehendes Inkrafttreten der EU-Verordnung<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative (inkl. 8399/10 ADD 1), KOM(2010) 119 endg., Ratsdok. 8399/10 [BR-Drs 187/10]