Europäische Bürgerinitiative bürgerfreundlich gestalten
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Kriterien für die Initiierung der Europäischen Bürgerinitiative, Bedingungen für Unterstützungsbekundungen, Datenschutz, Rechte und Verpflichtungen der Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative, Beifügung eines konkreten Rechtsetzungsvorschlags, Klagebefugnis vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Untersagung von Unternehmensspenden, schnellstmögliche Umsetzung der EU-Verordnung für eine Europäische Bürgerinitiative, Zustimmungsvorbehalt<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative (inkl. 8399/10 ADD 1), KOM(2010) 119 endg., Ratsdok. 8399/10 [BR-Drs 187/10]