EuGH-Urteil zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-377/17, "Honorare für Architekten und Ingenieure für Planungsleistungen – Mindest- und Höchstsätze", und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?