EuGH-Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten in Bezug auf Senegal, Ghana und Georgien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. August 2025 hinsichtlich der Staaten Senegal, Ghana und Georgien, wonach die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten die landesweite Verfolgungssicherheit für alle Personengruppen voraussetzt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, dass das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) das Vorabentscheidungsersuchen vom 29. November 2024 nicht weiter aufrechterhält, weil aufgrund des EuGH-Urteils vom 1. August 2025 entschieden werden kann, dass Senegal aufgrund der Verfolgung von LSBTQI+ nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden kann (vgl. Mitteilung des VG Berlin an den EuGH vom 25. September 2025)?