EU-weite Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position bzw. welches Abstimmungsverhalten wird die Bundesregierung in der Ratssitzung der EU am 7. Juni 2019 über die weitere Planung einer EU-weiten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, bei der es nach Angaben der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage e. V. bislang nur konkrete Vorschläge für anlasslose Massenüberwachungen gibt (vgl. digital courage.de/blog/2019/vorratsdatenspeicherung-eu-rat-juni-2019), einnehmen, und inwieweit wäre eine Zustimmung zu Plänen zu einer neuen Vorratsdatenspeicherung vor dem Hintergrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 2014 zur "Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten" (verbundene Rechtssachen C-293/12 und C-594/12) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010: – 1 BvR 256/08 – Rn. (1-345)), laufender Verfassungsbeschwerden und Studien (Sachstand des WD: Die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Entwicklung der Aufklärungsquoten in den EU-Mitgliedsstaaten, WD 7 – 3000 – 036/11 vom 18. März 2011 sowie www.mpg.de/5000721/vorratsdatenspeicherung.pdf), die die Gefahren und die Nutzlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen, aus Sicht der Bundesregierung begründbar?