EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Tierversuchsrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Mängel (nicht umgesetzte Bestimmungen bzw. nicht korrekt umgesetzte Bestimmungen) hat die Europäische Kommission der Bundesregierung in dem gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2018/2207) wegen Verstoßes gegen die Tierversuchsrichtlinie (Richtlinie 2010/63/EU) mitgeteilt (bitte auflisten, welche Kritikpunkte bei der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften des EU-Rechts genannt werden), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit das Vertragsverletzungsverfahren beendet wird und Konformität mit der europäischen Tierversuchsrichtlinie gewährleistet ist?