EU-Verhandlungen zu Rückübernahmeabkommen mit Staaten Afrikas und Jordanien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für notwendig, die bestehenden Verhandlungsmandate der EU für die laufenden Verhandlungen von Rückübernahmeabkommen der EU mit Marokko, Tunesien, Algerien, Jordanien und Nigeria abzuändern, um die Chancen für einen erfolgreicheren Abschluss der Verhandlungen zu erhöhen, und falls ja, wie sollten die Mandate abgeändert werden (bitte jeweils aufschlüsseln nach Ländern sowie den Kriterien, wer rückübernommen werden sollte, zu welchen Bedingungen, zu welchem Entgegenkommen die EU gegenüber den Staaten bereit sein sollte, weiteren Änderungen)?