EU-Terrorlisten und Außenwirtschaftsgesetz
<span>Anwendbarkeit bzw. Bindungswirkung der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Liste von als terroristisch eingestuften Personen und Organisationen (EU-Verordnung 2580/2001) in Verbindung mit § 34 (AWG (vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen Sanktionsvorschriften der EU); Fehlen rechtsstaatlich gebotener gerichtlicher Kontrolle im Falle einer Anklage, möglicher Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“, Verstöße und Gerichtsverfahren, Erkenntnisse über Tätigkeit gelisteter terroristischer Organisationen in Deutschland, wirtschaftliche Sanktionen und strafrechtliche Schritte</span>