EU-Soforthilfe für Repressionsopfer in Weißrussland im Zusammenhang mit den Protesten gegen Wahlfälschung am 19. Dezember 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die von der EU angekündigte Soforthilfe für die Repressionsopfer in Belarus mehr als drei Monate nach der Niederschlagung der Proteste gegen Wahlfälschung am 19. Dezember 2010 bereits geleistet worden, auch angesichts der Tatsache, dass die Angehörigen der Inhaftierten und ein Teil ihrer Anwälte nach Lizenzentzug ernste Einkommenseinbußen über viele Wochen zu ertragen haben, und falls nicht, wann wird es nach Kenntnis der Bundesregierung zu ersten Leistungen dieser EU-Soforthilfe für die Repressionsopfer kommen?