EU-rechtliche Absicherung des vereinbarten Endes der Steinkohlesubventionen bis zum Jahr 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was hat die Bundesregierung seit dem Steinkohlekompromiss 2007 zwischen Bund, Ländern, der RAG AG und der IG BCE und dem dort vereinbarten Ende der Steinkohlesubventionen bis 2018 in Deutschland konkret auf EU-Ebene unternommen, um dies EU-rechtlich abzusichern?