EU-Haushalt auf höchstens ein Prozent des Bruttonationaleinkommens begrenzen (G-SIG: 15011646)
Beschränkung des EU-Finanzrahmens 2007 bis 2013 auf 1 Prozent des BNE, Werbung für den Stabilitäts- und Wachstumspakt, Stärkung des Bereichs Forschung und Entwicklung, Rückführung der deutschen Nettozahlerposition, Festlegung der Grundzüge für die finanzielle Vorausschau auf der nächsten Tagung des Europäischen Rats am 16./17. Juni 2005