EU-Fördermittel aus dem Innovation Fund für deutsche Wasserstoffproduzenten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit können deutsche Wasserstoffproduzenten bzw. Hersteller von Elektrolyseanlagen Fördermittel der Europäischen Union aus dem Innovation Fund Auction (IFA) neben einer Befreiung bzw. Entlastung von nationalen Abgaben und Umlagen (insbesondere Netzentgelte, Stromsteuer, KWKG- und Offshore-Netzumlage sowie Konzessionsabgabe) erhalten (bitte auch dazu ausführen, inwieweit ein Verzicht auf diese Befreiungen bzw. Entlastungen erfolgen kann, um die IFA-Förderung zu erhalten) und plant die Bundesregierung gegebenenfalls Anpassungen, um deutschen Unternehmen Zugang zu den IFAFördermitteln zu ermöglichen (bitte Antwort begründen)?