EU-Direktive zu Sonderklagerechten für ausländische Konzerne gegen Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung die Direktive des Generalsekretariats des Europäischen Rates (vom 17. Juni 2013), die als Grundlage für ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU vorliegt, nach der über Regelungen zu Schlichtungsverfahren (dispute settlement mechanism) Sonderklagerechte für ausländische Konzerne gegen Staaten geschaffen werden, die nicht durch entsprechende Klagerechte von Staaten gegen Konzerne eingeschränkt werden dürfen, und falls ja, welche Vorteile für die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland verspricht sich die Bundesregierung von einer Stärkung der Rechte von Konzernen?