EU-Datenschutzreform unterstützen
Konkrete Festlegung aller wesentlichen Vorgaben, Einbeziehung der Anregungen der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, Beibehaltung des bestehenden Systems innerbetrieblicher Kontrollen, des erreichten Datenschutzniveaus, Sicherstellung eines hohen europaweiten Mindeststandards betr. Sicherheitsbehörden und Möglichkeiten zusätzlicher Regelungen zum Grundrechtsschutz, Erhaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes, Sicherung gegen Zugriffe staatlicher Stellen von Drittstaaten, inbes. beim sog. Cloud Computing