EU-Beihilferechtliche Bewertung der Rostock-Schwedt-Pipelineertüchtigung im Kontext der genehmigten Bundesübernahme von Rosneft Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung der Europäischen Kommission, dem Bund (vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) die Übernahme der alleinigen Kontrolle über die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing zu genehmigen (s. https://ec.europa.eu/competition/mergers/cases1/202608/M_12072_10897206_159_3.pdf), davon aus, dass damit auch die Ertüchtigung der Pipeline von Rostock nach Schwedt (s. www.moz.de/nachrichten/brandenburg/pck-schwedt-ertuechtigung-rostock-pipeline-berlin-will-druck-auf-eu-erhoehen-78656608.html) genehmigt ist bzw. bald genehmigt werden wird (wenn nicht, bitte Begründung)?