Etwaiger Handlungsbedarf für eine stärkere Unterstützung des doping-opfer-hilfe-Vereins sowie der Notwendigkeit einer angemessenen Entschädigung von Dopingopfern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Ergebnissen kam die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage 30, Plenarprotokoll 18/96 vom 25. März 2015 bei ihrer Prüfung, ob und welcher Handlungsbedarf für eine stärkere Unterstützung des doping-opfer-hilfe e. V. (DOH) sowie die Notwendigkeit, Dopingopfer angemessen zu entschädigen, besteht, und inwieweit wurde dabei das Anfang April 2015 vom DOH vorgelegte "Konzept für einen einzurichtenden ,Akutfonds des Sports’ zur nachhaltigen Unterstützung der Doping-Opfer in Deutschland" berücksichtigt?