Etwaiger Handlungsbedarf bei BAföG-Anträgen von Kindern Alleinerziehender ohne Einkommenserklärung des fehlenden Elternteils
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden BAföG-Anträge (BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz) von Kindern Alleinerziehender – die keine Erklärung über das Einkommen vom Elternteil, bei dem sie nicht leben, beibringen können – aus diesem Grunde grundsätzlich abgelehnt, und wenn ja, sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf?