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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-74415

Etwaiger Beschluss der AO-Referatsleiter des Bundes und der Länder bzgl. des Kinderfreibetrages für den Veranlagungszeitraum 2014

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass die AO-Referatsleiterinnen bzw. -leiter des Bundes und der Länder beschlossen haben (vgl. Rn. 6 im Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Februar 2016, 7 V 237/15), dass hinsichtlich der Höhe des Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2014 ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nur für den Fall zu gewähren sei, wenn hiermit ein um 72 Euro höherer Kinderfreibetrag für 2014 begehrt wird, und wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass für ein über 18-jähriges Kind im steuerrechtlichen Sinne die kindbezogenen Freibeträge zum Ansatz bei den Eltern deutlich unter dem Grundfreibetrag einer erwachsenen Person liegen?