Etwaiger Änderungsbedarf bei der Anreizregulierungsverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse der durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH am 11. Dezember 2012 veröffentlichten "dena-Verteilnetzstudie. Ausbau- und Innovationsbedarf der Stromverteilnetze in Deutschland bis 2030." an der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), und wenn sie keinen Änderungsbedarf sieht, welche anderen Parameter zur Ermittlung des Erweiterungsfaktors (nach § 10 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 ARegV für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber) erwägt die Bundesregierung?