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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-50239

Etwaiger Änderungsbedarf bei der Anreizregulierungsverordnung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse der durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH am 11. Dezember 2012 veröffentlichten &quot;dena-Verteilnetzstudie. Ausbau- und Innovationsbedarf der Stromverteilnetze in Deutschland bis 2030.&quot; an der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), und wenn sie keinen Änderungsbedarf sieht, welche anderen Parameter zur Ermittlung des Erweiterungsfaktors (nach § 10 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 ARegV für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber) erwägt die Bundesregierung?