Etwaige Völkerrechtswidrigkeit der Besetzung Bergkarabachs durch Armenien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UN-Sicherheitsrates, dass die als militärische Besetzung zu bewertende andauernde Okkupation Bergkarabachs und umliegender Gebiete durch Armenien als völkerrechtswidrig zu bewerten ist (UN-Resolutionen 822, 853, 874, 884)?