Etwaige Vernichtung von Datenträgern und Akten mit Bezug zum Auftrag des NSA-Untersuchungsausschusses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden nach den ersten Veröffentlichungen von Dokumenten aus dem Besitz Edward Snowdens über NSA-Ausspähungen Akten oder sonstige Datenträger mit Bezug zu den Untersuchungsaufträgen des 1. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2013 im Verantwortungsbereich der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Stellen gelöscht oder sonst wie vernichtet (bitte nach Datum, Dienststelle, Art, Inhalt und Umfang aufschlüsseln), und was hat die Bundesregierung nach dem 7. Juni 2013 veranlasst, um den Verlust von Beweismitteln – gerade nach den Erfahrungen mit Vernichtungen von Akten für den NSU-Untersuchungsausschuss im November 2011 (SPIEGEL ONLINE vom 19. Juli 2012) oder bei "Bundeslöschtagen" im Bundeskanzleramt im Herbst 1998 (Bundestagsdrucksache 14/9300, S. 53 ff.) – nachhaltig zu verhindern?