Etwaige Verletzung der Rechte der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Demonstration gegen das ARD-Interview mit Dr. Alice Weidel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es aus Sicht der Bundesregierung durch das Handeln der Berliner Polizei im Zusammenhang mit der Demonstration gegen das Interview der ARD mit der Vorsitzenden der AfD, Dr. Alice Weidel, am 20. Juli 2025 im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages zu einer Verletzung der Rechte der Bundesregierung nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG), insbesondere § 3 Absatz 2 BefBezG, der dem Bundesministerium des Innern die Zuständigkeit für die Zulassung zuweist, gekommen, und wenn ja, in welcher Weise, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?