Etwaige Schutzlücke durch das Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, welches das Bundesministerium der Justiz mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt hat, um festzustellen, ob bzw. inwieweit durch das Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Schutzlücke entstanden ist, dem Bundesministerium bereits Informationen dazu geliefert, und wenn ja, wie bewertet das Bundesministerium den Inhalt?