Etwaige Rechtsunsicherheit infolge der Umsetzung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (siehe u. a. Schintowski – Das Konzept der kundeninduzierten Prämienreduktion im neuen Vermittlerrecht), dass mit der Umsetzung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eine Rechtsunsicherheit entsteht, ob die Ausnahmereglung des Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbots bei Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung (§ 48b Absatz 4 VAG) sowohl für Versicherungsunternehmen als auch für Versicherungsvermittler zutrifft und ob die Entscheidung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung durch Einsatz der Sondervergütung beim Versicherer oder beim Versicherungsvermittler liegt?