Etwaige Neuverhandlungen zur Umsetzung der Festen Fehmarnbeltquerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund deutlicher, seit Jahren vorliegender Aufforderungen des Bundesrechnungshofes (siehe u. a. Bericht des Bundesrechnungshofes an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages auf Ausschussdrucksache 16(8-RPA)385), kürzlich nochmals aktualisierter Warnungen des Bundesrechnungshofes, mittlerweile durch das BMVI eingeräumter, mehrjähriger zeitlicher Verzögerungen und signifikanten Kostensteigerungen bei der Realisierung der deutschen Hinterlandanbindung und eines aktuellen Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, der die Bundesregierung noch einmal auffordert zu prüfen, inwieweit es geboten ist, Neuverhandlungen mit dem Vertragspartner aufzunehmen, noch immer der Meinung, dass eine im Staatsvertrag unter § 22 explizit vorgesehene Möglichkeit von Neuverhandlungen "Unfug" ist (vgl. Lübecker Nachrichten vom 28. März 2015), und wie gedenkt die Bundesregierung, den "erheblichen Untersicherheiten für künftige Bundeshaushalte" (Stellungnahme des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 30. April 2009), die sich durch die oben geschilderten Umstände nach Auffassung des Fragestellers nochmals signifikant verschärft haben, ansonsten zu begegnen?