Etwaige kommerzielle Nutzung erhobener Daten bei der Nationalen Kohorte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass einerseits im Datenschutzkonzept zur Nationalen Kohorte (NAKO) eine kommerzielle Nutzung der erhobenen Daten ausgeschlossen wird, andererseits aber als Bestandteil der Aufklärung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Hinweis auf „die erlaubte Nutzung in Kooperation mit Drittmittelgebern“ erfolgt (vgl. Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der Nationalen Kohorte in der Fassung vom 16. März 2015, Abschnitt 2.4, Seite 17) und in den aktuellen Einwilligungserklärungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass kooperierende Drittmittelgeber eventuell kommerzielle Zwecke verfolgen können (vgl. www.nationale-kohorte.de/einwilligungserklaerungen.html, jeweils Abschnitt 1.3), und warum wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der NAKO nicht die Möglichkeit gegeben, eine so genannte „abgestufte Einwilligung“ zur Nutzung ihrer Daten für verschiedene Zwecke abzugeben, durch die sie an der Entscheidung über die konkrete Verwendung ihrer Daten beteiligt würden?