Etwaige Folgen der Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung zur UN-Sicherheitsresolution 1973 zu Libyen für die Wahl in den UN-Menschenrechtsrat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich durch die Enthaltung Deutschlands in der Abstimmung zur UN-Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) zu Libyen die Chancen Deutschlands für die Wahl in den UN-Menschenrechtsrat verschlechtert haben, und inwieweit hat die Einschätzung der internationalen politischen Folgen des Abstimmungsverhaltens Deutschlands zur genannten Resolution im UN-Sicherheitsrat die Bundesregierung bewogen, erst 2012 (und nicht wie geplant 2011) für eine Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat zu kandidieren?