Etwaige Erhöhung des Haftungsumfangs der EZB wegen griechischer T-Bill-Veräußerungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung, bezogen auf Griechenland, seit August 2012 der Haftungsumfang der EZB und damit mittelbar auch der Deutschlands als Anteilseigner der EZB vergrößert, dadurch, dass die EZB im Zusammenhang mit griechischen T-Bill-Veräußerungen einer Erhöhung der Annahme von T-Bills durch die griechische Notenbank nicht mit ihrem Vetorecht widersprochen hat (DIE WELT vom 4. August 2012), und wenn ja, in welchem Umfang hat sich dadurch die Haftung für die EZB und damit auch mittelbar für Deutschland erhöht?