Etwaige Einstellung der Hilfszahlungen für das iranische Antidrogenprogramm an das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gedenkt die Bunderegierung, dem Beispiel Dänemarks zu folgen und Hilfszahlungen für das iranische Antidrogenprogramm an das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) aufgrund der zahlreichen, im Iran wegen Drogendelikten, vollstreckten Todesstrafen (76 Prozent aller Hinrichtungen in 2012, vgl. u. a. Jahresbericht Iran Human Rights 2012) einzustellen, und wenn nein, warum nicht?