Etwaige Ausweitung der Entlastungstatbestände für Airlines durch die Novellierung der EU-Fluggastrechteverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sowohl der ursprüngliche Kommissionsentwurf zur Novellierung der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2014) als auch der jetzt vorliegende Ratsvorschlag (vom 7. Mai 2014) eine erhebliche Ausweitung der Entlastungstatbestände (gegen Ansprüche bei Verspätung bzw. Annullierung) für Airlines vorsieht, da über die Definition der außergewöhnlichen Umstände und die Einführung des Entlastungstatbestandes der "unerwarteten Flugsicherheitsmängel" künftig Defekte, die z. B. durch Verschleiß nach dem Losrollen entdeckt werden (nach bisheriger Rechtsprechung keine Entlastung möglich, weil Betriebsrisiko der Airlines) künftig als Entlastungsgrund gelten können, und wie wird sie sich diesbezüglich in der nächsten Ministerratsrunde positionieren?