Etwaige Änderung der Anzahl der Vorstandsmitglieder der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erachtet es die Bundesregierung für sinnvoll, dass der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen, der gegenwärtig aus zwei Personen besteht, allein Entscheidungen über Leistungen für Conterganopfer – insbesondere bezüglich der spezifischen Bedarfe – trifft, oder welche Alternativen (Erweiterung des Stiftungsvorstandes, Einrichtung eines Vergabeausschusses etc.) hält sie für besser geeignet?