Etat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum stehen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern im Jahr 2023 weniger Haushaltsmittel als in den beiden Vorjahren zur Verfügung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 20/4277), obwohl die Hotline des Unabhängigen Beauftragten für betroffene Minderjährige nur an zwei Werktagen nachmittags für Schulkinder erreichbar ist, die Bundesregierung das Thema zu einer hohen Priorität erklärte sowie sogar serverseitiges Scannen privater Kommunikation und weitere Überwachungsbefugnisse im Zuge des "Chatkontrolle" bekannt gewordenen EU-Vorhabens (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kinder) explizit unterstützt, und plant die Bundesregierung analog zum Digitalpakt Schule eine gemeinsame Finanzierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern mit den Bundesländern?