Etat des Bundeskanzleramts nach der Übertragung von Zuständigkeiten aus dem BMI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe wird es im Bundeskanzleramt mit den aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übertragenen Zuständigkeiten entsprechend des Organisationserlasses vom 14. März 2018 einen zusätzlichen oder sonst erweiterten Etat geben, und falls nein, aus welchem Etat werden die Aufgaben, die sich aus der Zuständigkeit ergeben, finanziert werden?