Erwerb neuer Rentenansprüche von Personen mit Bezug einer Altersrente und gleichzeitiger Pflege von Angehörigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass seit dem 1. Juli 2017 für pflegende Angehörige, die bereits eine Altersrente beziehen, die Möglichkeit besteht, durch eine 99-Prozent-Teilrente für die Zeit der Pflegedauer neue, zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele anspruchsberechtigte Personen diese Möglichkeit nutzen (siehe Soziale Sicherheit, Heft 7/8, S. 290)? <br /> <br /> In welcher Weise wurde oder wird der betroffene Personenkreis über die in Frage 32 erläuterte rentenrechtliche Möglichkeit durch die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung informiert?