Erweiterung von Pflichtangaben bezüglich beschäftigter Arbeitnehmer im Handelsgesetzbuch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Erweiterung der im Handelsgesetzbuch in § 285 Absatz 7 festgeschriebenen "Sonstigen Pflichtangaben für den Anhang" des Jahresabschlusses um die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs inländisch beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen (insbesondere nach Geschlechtern) für die davon betroffenen Unternehmen hohe Bürokratiekosten bedeuten würde, und falls ja, auf welcher belastbaren und nachvollziehbaren Grundlage beziffert sie gegebenenfalls diese Kosten?