Erweiterung des Mandats der UN-Friedenstruppe MINURSO auf die Beobachtung der Menschrechtslage in der Westsahara
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Mandat der UN-Friedenstruppe MINURSO (Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental) in der Westsahara durch den UN-Sicherheitsrat auf die Beobachtung der Menschenrechtslage (human rights monitoring) erweitert, und welche Aufgaben wird MINURSO mit dieser Mandatsausweitung zusätzlich wahrnehmen?