Erweiterung der "trade toolbox" der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen konkreten Maßnahmen besteht nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung die von der Europäischen Kommission angestrebte Erweiterung der "trade toolbox" der EU (die z. B. die Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten umfasst, um bei WTO-widrigen Maßnahmen – WTO = Welthandelsorganisation – von Drittstaaten, verbunden mit einer Blockade des WTO-Streitbeilegungsprozesses, reagieren zu können, https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/mission-letter-phil-hogan-2019_en.pdf, www.politico.eu/article/eu-builds-anti-trump-trade-bazooka/?utm_source=POLITICO.EU&utm_campaign=506655c4cc-EMAIL_CAMPAIGN_2019_10_14_04_58&utm_medium=email&utm_term=0_10959edeb5-506655c4cc-190335289), und wie bewertet die Bundesregierung die Konformität dieser angedachten Maßnahmen mit dem WTO-Recht (bitte begründen)?