Erweiterung der Stiftungsratmitglieder in der Conterganstiftung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überlegungen, den Stiftungsrat der Conterganstiftung von jetzt 5 auf 7 Mitglieder zu erweitern, und falls ja, inwieweit werden Leistungsempfänger der Conterganstiftung in den Entscheidungsprozess mit einbezogen?