Erweiterung der Signaltechnik für den Fildertunnel nach einem Schlichterspruch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass die Deutsche Bahn AG angibt, erst am 9. Dezember 2012 unter Einfluss des Schlichterspruchs ihre Planungen für den Fildertunnel (PFA – Planfeststellungsabschnitt – 1.2) dahingehend geändert zu haben, dass die bis dahin alleinig vorgesehene ETCS-Signalisierung (ETCS – European Train Control System) durch konventionelle Ks-Signaltechnik (Ks – Kombinationssignal) als Rückfallebene ergänzt wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 12, Plenarprotokoll 18/87), obwohl bereits in den am 19. August 2005 durch das Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellten Planfeststellungsunterlagen festgelegt wurde, dass "bei Ausfall der ETCS/LZB oder für Fahrten von Zügen ohne entsprechende ETCS-/LZB-Fahrzeugeinrichtungen [. . .] als Rückfallebene das Ks-System eingesetzt [wird]" (Planfeststellungsunterlagen zu PFA 1.2: Anlage 1: Erläuterungsbericht, Teil III: Beschreibung des Planfeststellungsabschnitts, S. 19)?