Erweiterung der Kompetenzen der Schlichtungsstelle Energie e. V. auf den Bereich Fernwärme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle Energie (Schlichtungsstelle Energie e. V.) sich laut eigenen Angaben ausschließlich auf Energie im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschränkt (also nur leitungsgebundener Strom bzw. Erdgas, nicht aber Fernwärme), eine vergleichbare Stelle auch für Fernwärmekunden einzurichten oder die Kompetenzen der bestehenden Schlichtungsstelle Energie zu erweitern, wenn nein, warum nicht, und ist geplant, das Aufgabenspektrum der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) auch auf das Thema Fernwärmepreise auszuweiten?