Erweiterung der Kapazitäten zur Visavergabe in Erbil
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundesregierung angesichts der seit Dezember 2016 laufenden Kämpfe um die Stadt Mossul und der sich dadurch absehbar verschlechternden humanitären Lage Vorsorge zur Erweiterung der Kapazitäten zur Visavergabe im Konsulat in Erbil getroffen, und auf welche Weise können aktuell humanitäre Notfälle im nördlichen Irak mit Terminen zur Visavergabe versorgt werden, wenn dies laut der Seite des Konsulats (www.irak.diplo.de/Vertretung/irak/de/08/__GK__Erbil__Startseite.html: Abruf 28. Juli 2017) selbst ausnahmsweise nicht unter sechs Monaten Wartefrist möglich ist?